Jeder Todesfall stellt die Betroffenen vor grosse Herausforderungen. Einerseits gilt es den Verlust eines nahen Menschen zu verarbeiten, anderseits gibt es so manches zu arrangieren und zu klären. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.
Vorgehen
- Stirbt jemand zu Hause, muss dies dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden. Er stellt die Todesbescheinigung aus, welche bei der Meldung auf dem Bestattungsamt der politischen Gemeinde vorgelegt werden muss.
- Stirbt jemand im Spital/Pflegeheim, wird die Todesbescheinigung dort ausgefüllt und den Angehörigen ausgehändigt.
- Ausserordentliche Todesfälle (Unfall, Suizid…) müssen immer der Polizei gemeldet werden.
- Die politische Gemeinde klärt mit Ihnen die Überführung und die Bestattungsformalitäten ab.
- Für die weiteren Details der Beerdigung (Fürbittgebet, Gottesdienst, Beisetzung …) besprechen Sie sich mit unserer Sekretärin Daniela Ebnöther Tel. 055 440 13 94, resp. dem Seelsorger Br. Patrik Schäfli Tel. 055 220 53 03.
- Für den Friedhof der Kirchgemeinde Galgenen ist Monika Allemann Tel. 079 506 69 04 die zuständige Person des Kirchenrates, resp. der Sakristan Adelbert Hüppin Tel. 079 902 90 37 verantwortlich.
19.05.2020
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